Rhede-Krommert im Dezember 1998
Vereinsordnung des
Bauernschützenvereins Crommert
§ l Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Schützenverein führt den Namen:
"Bauernschützenverein Crommert"
Er hat seinen Sitz in Rhede- Krommert, Ortsteil Ächterkrommert
Das Geschäftsjahr ist der Zeitraum vom 01.12 - 30.11. eines Jahres.
§ 2 Aufgabe
Aufgabe und Ziel des Vereins sind es
: Die Tradition des Schützenwesens zu erhalten, die Geselligkeit und den
Zusammenhalt im Vereinsgebiet zu fördern und Kontakte mit anderen
Schützenvereinen zu pflegen.
§ 3 Mitgliedschaft
Voraussetzung der Mitgliedschaft ist die
Vollendung des 16ten Lebensjahres. Es wird unterschieden zwischen aktiven
und passiven Mitgliedern. Aktive Mitglieder können die werden, die im
Rheder Ortsteil Ächterkrommert wohnen oder gewohnt haben und die
Söhne der Väter, die Mitglied im Verein sind oder waren. Über Anträge
zur Mitgliedschaft von Personen aus angrenzenden Bezirken entscheidet der
Vorstand.
Ehefrauen und Töchter von aktiven
Vereinsmitgliedern sind passive Vereinsmitglieder. Die Beendigung der
Mitgliedschaft erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Vorstand und wird
wirksam zum Ende des Geschäftsjahres. Die Mitgliedschaft endet im Falle
des Todes sofort.
Ein Mitglied kann wegen
vereinsschädigendem Verhalten durch Beschluß des Vorstandes
ausgeschlossen werden. Gegen den schriftlichen Ausschlußbescheid ist der
Widerspruch binnen 30 Tagen möglich. Der Widerspruch
ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären.
Über den Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung. Der
Ausschluß wird wirksam nach Ablauf der Widerspruchsfrist,
bei Anrufung der Mitgliederversammlung nach deren Entscheidung.
§ 4 Vereinsorgane
Die Vorstandsmitglieder werden auf der
Mitgliederversammlung von den aktiven Vereinsmitgliedem vorgeschlagen und
per Handzeichen gewählt. Werden mehrere Personen für ein Amt
vorgeschlagen, so muß geheim gewählt werden. Die Amtszeit
beträgt 3 Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
Aufgaben und Pflichten des Vorstandes: Der
Vorstand führt den Verein.
Er ist insbesondere für einen
reibungslosen Ablauf des Schützenfestes verantwortlich. Er beruft
mindestens einmal im Jahr eine
Mitgliederversammlung ein. Weiterhin führt er nach Bedarf
Vorstandssitzungen durch, auf denen
anstehende Probleme gemeinsam beraten und gelöst werden.
Offiziersstab, Kränze-,
Schieß- und Gildemeister nehmen bei Bedarf
an den Vorstandssitzungen teil.
Der Präsident
steht dem Vorstand vor.
Er vertritt den Verein gegenüber
Dritten und übernimmt repräsentative Pflichten für
den Verein. Bei Verhinderung des
Präsidenten übernimmt der stellvertretende Präsident dessen Aufgaben.
Der Schriftführer regelt alle schriftlichen und organisatorischen
Aufgaben des Vereins. Er führt bei Versammlungen Protokoll. Der Kassierer ist
für die Kassenführung verantwortlich. Er legt einmal im Jahr die
Kasse zur Prüfung vor.
Die weiteren Vorstandsmitglieder unterstützen den Präsident, den Schriftführer und den Kassierer in allen vorkommenden Angelegenheiten. z.B. Pressewart, Kassenabrechnung, verantwortlich für die Königskette, usw.
-
2.1 Der Offiziersstab besteht
aus:
- Oberst
- Major
- Adjutant
- Fähnrich mit zwei Fahnenoffizieren,
- Königsfahrer,
- Hauptfeldwebel,
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Offizier zur besonderen Verwendung / ZBV
Die Mitglieder des Offlziersstabes
werden auf der Mitgliederversammlung von den aktiven Vereinsmitgliedern
vorgeschlagen und per Handzeichen gewählt. Werden mehrere Personen für
ein Amt vorgeschlagen, so muß geheim
gewählt werden. Die Amtszeit beträgt 3 Jahre. Wiederwahl ist
zulässig.
Aufgaben und Pflichten der
Offiziere:
Der Offiziersstab sorgt gemeinsam mit
dem Vorstand für einen reibungslosen Ablauf des Schützenfestes.
Insbesondere ist er für die Aufstellung
der Kompanie und einen geordneten Ablauf des Ausholens
der Majestäten verantwortlich.
Der Oberst
steht dem Offizierskorps und der Schützenkompanie vor. Seine Aufgabe ist
es, auf dem Schützenfest die Kompanie zum Ausholen der Majestäten mit
Throngefolge zu führen und anschließend die Parade vorzunehmen.
Er leitet die verschiedenen Zeremonien. Er
hat für die ordnungsgemäße Ausstattung des Offizierskorps zu sorgen.
Hut, Handschuhe, Fliege, Jacke und weiße Hosen hat der Offizier auf
eigene Kosten zu beschaffen; Degen, Schulterstücke, Kordel, und
Federschmuck sind Eigentum des Vereins. Das Offizierskorps stellt zu
offiziellen Anlässen (Beerdigungen, Kranzniederlegungen, Jubiläen, usw)
eine Abordnung, die den Verein repräsentiert. Bei der Bestattung eines
Vereinsmitgliedes nimmt die Fahnenabordnung teil.
§ 5 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet stets
am zweiten Adventssonntag eines jeden Jahres statt.
Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung
führt der Präsident oder sein Stellvertreter. Eine Tagesordnung wird vom
Vorstand aufgestellt und verlesen. Stimmberechtigt sind alle aktiven
Vereinsmitglieder. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit ohne
Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Vereinsmitglieder gefaßt
Die aktiven Mitglieder des Vereins
beschließen auf der jährlich vom Vorstand einberufenen
Mitgliederversammlung über alle wichtigen Dinge und Angelegenheiten des
Vereins. Vorstand und Offiziere werden von der
Mitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt.
Kränzemeister, Schießmeister
und Schießmeisterstellvertreter werden von der
Mitgliederversammlung auf 3 Jahre gewählt.
Drei Gildemeister, ein
Verheirateter und zwei Junggesellen, werden jedes Jahr neu von der
Mitgliederversammlung bestimmt.
Sie können dieses Amt nur ablehnen,
wenn sie einen triftigen Grund für die Ablehnung benennen können.
Zwei Kassenprüfer werden jeweils für 2
Jahre gewählt, wobei jährlich im Wechsel ein Kassenprüfer zu wählen
ist. Wiederwahl ist nicht zulässig. Obleute, z.B. für Sport,
werden ebenfalls von der Mitgliederversammlung gewählt. Vogelträger ist
derjenige, der als letzter vor der Mitgliederversammlung kirchlich
geheiratet hat. Er hat die Aufgabe, beim Schützenfest den geschmückten
Vogel der Kompanie voranzutragen. Sollte kein Kandidat zur Verfügung
stehen, wird vom Vorstand ein Vereinsmitglied als Vogelträger bestimmt.
Die Mitgliederversammlung beschließt
über den Ort und den Termin des Schützenfestes, femer beschließt sie
über die Höhe des von jedem aktiven Mitglied jährlich zu zahlenden
Beitrags und über Beitragsfreiheit bestimmter Gruppen. (z. Zt. Offiziere,
Mitglieder unter 18 Jahre und über 65 Jahre, Grundwehr- und
Zivildienstleistende, Schwerbehinderte. Aufgabe des Kränzemeisters
ist dafür zu sorgen, daß zu festlichen Anlässen der Ort der
Feierlichkeiten dem Anlaß entsprechend geschmückt wird. Aufgabe
des Schießmeisters ist,
verantwortlich dafür Sorge zu tragen, daß
das Vogelschießen einen reibungslosen,
ungefährlichen Verlauf nimmt.
Insbesondere hat er alle erforderlichen amtlichen Genehmigungen und
Abnahmen des Schießplatzes einzuholen. Ferner ist er für eine sichere
und ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffen und Munition sowie der
Holzgewehre der Kompanie verantwortlich.
Die Gildemeister
sind zuständig für die Einladung der Vereinsmitglieder zu Festen,
die der Verein veranstaltet. Sie kassieren den von der
Mitgliederversammlung festgelegten Beitrag von den in Krommert wohnenden
aktiven Vereinsmitgliedem. Bei Vereinsveranstaltungen, bei denen Eintritt
erhoben wird, sichern die Gildemeister den Eingang und kassieren die
Eintrittsgelder, wobei Sie von einem Vorstandsmitglied unterstützt
werden.
Die Kassenprüfer
prüfen jährlich einmal die vom Kassierer vorgelegten Bücher und
Belege, und geben der Mitgliederversammlung über das Ergebnis Auskunft. Obleute
sind für Unternehmungen einzelner Gruppen innerhalb des Vereins
verantwortlich. z.B. bei Sportveranstaltungen das Aufstellen einer
Mannschaft. Aktivitäten, die mit geldlichen Leistungen des Vereins
verbunden sind, müssen vom Vorstand genehmigt werden.
§ 6 Vogelschießen
Der Verein veranstaltet alljährlich
sein traditionelles Vogelschießen mit anschließender feierlicher
Inthronisation des neuen Königspaares.
Teilnehmen am Vogelschießen kann jedes
aktive Vereinsmitglied, sofern es das 18. Lebensjahr vollendet hat und
mindestens eine zweijährige Vereinszugehörigkeit nachweisen kann.
Ernsthafte Bewerber um die Königswürde müssen gegenüber Vorstand und
Schießmeister versichern, daß Sie die Zusage eines passiven
Vereinsmitglieds für das Amt der Schützenkönigin haben. Königin
können alle passiven Vereinsmitglieder werden. Ausnahmen dieser Regelung
bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.
König ist, wer den letzten Rest des
Holzvogels von der Vogelstange herunterschießt. Die Entscheidung, ob der
letzte Rest heruntergefallen ist liegt allein beim Schießmeister. Sollte
der Schütze die Königswürde verweigern oder kann er keine Königin benennen, so ist gegen eine entsprechende Strafe (100 Liter Bier beim
Festwirt an der Vogelstange) der Vogel wieder an seinen Platz zu bringen
und im Vogelschießen fortzufahren. Sind keine Bewerber für das
Vogelschießen vorhanden, so ist der Vorstand verpflichtet aus seinen
Reihen einen König zu ermitteln.
Zur Inthronisation benennt der neue
König seine Königin, zwei Ehrendamen und zwei Ehrenherren.
§ 7 Ehrenamt
Alle Ämter innerhalb des Vereins sind
Ehrenämter. Kosten werden nicht vergütet. Für besonderen Aufwand,
Uniform, Kleidung usw. gibt es nur in Ausnahmefällen nach vorheriger
Beschlußfassung durch den Vorstand eine geldliche Entschädigung. Für besondere Verdienste verleiht der Verein Ehrenplaketten und Ehrenurkunden.
Nach 15 jähriger Ausübung eines Amtes innerhalb des Vereins wird eine
Ehrenplakette verliehen. Nach 20 jähriger Ausübung eines Amtes innerhalb
des Vereins wird ebenfalls eine Ehrenplakette verliehen.
Nach 25 jähriger Ausübung eines Amtes
innerhalb des Vereins wird eine Ehrenurkunde mit einer Ehrenplakette
verliehen. Für 60, 50, und 40jährige Mitgliedschaft im Verein wird eine
Ehrennadel verliehen. |