Die Satzung des Bauernschützenvereines Crommert

Rhede-Krommert im Dezember 1998

Vereinsordnung des Bauernschützenvereins Crommert

 

§ l Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Schützenverein führt den Namen: "Bauernschützenverein Crommert"
Er hat seinen Sitz in Rhede- Krommert, Ortsteil Ächterkrommert
Das Geschäftsjahr ist der Zeitraum vom 01.12 - 30.11. eines Jahres.

 

§ 2 Aufgabe

Aufgabe und Ziel des Vereins sind es : Die Tradition des Schützenwesens zu erhalten, die Geselligkeit und den Zusammenhalt im Vereinsgebiet zu fördern und Kontakte mit anderen Schützenvereinen zu pflegen.

 

§ 3 Mitgliedschaft

Voraussetzung der Mitgliedschaft ist die Vollendung des 16ten Lebensjahres. Es wird unterschieden zwischen aktiven und passiven Mitgliedern. Aktive Mitglieder können die werden, die im Rheder Ortsteil Ächterkrommert wohnen oder gewohnt haben und die Söhne der Väter, die Mitglied im Verein sind oder waren. Über Anträge zur Mitgliedschaft von Personen aus angrenzenden Bezirken entscheidet der Vorstand.

Ehefrauen und Töchter von aktiven Vereinsmitgliedern sind passive Vereinsmitglieder. Die Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Vorstand und wird wirksam zum Ende des Geschäftsjahres. Die Mitgliedschaft endet im Falle des Todes sofort.

Ein Mitglied kann wegen vereinsschädigendem Verhalten durch Beschluß des Vorstandes ausgeschlossen werden. Gegen den schriftlichen Ausschlußbescheid ist der Widerspruch binnen 30 Tagen möglich. Der Widerspruch ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Über den Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Ausschluß wird wirksam nach Ablauf der Widerspruchsfrist, bei Anrufung der Mitgliederversammlung nach deren Entscheidung.

§ 4 Vereinsorgane

    Die Führung des Vereins besteht aus:

  • 1. Vorstand

  • 2. Offiziersstab

    1. 1  Der Vorstand besteht aus:

    • Präsident
    • Stellvertreter des Präsidenten,
    • Schriftführer,
    • Kassierer
    • und vier weiteren Vorstandsmitgliedern

Die Vorstandsmitglieder werden auf der Mitgliederversammlung von den aktiven Vereinsmitgliedem vorgeschlagen und per Handzeichen gewählt. Werden mehrere Personen für ein Amt vorgeschlagen, so muß geheim gewählt werden. Die Amtszeit beträgt 3 Jahre. Wiederwahl ist zulässig.

Aufgaben und Pflichten des Vorstandes: Der Vorstand führt den Verein.

Er ist insbesondere für einen reibungslosen Ablauf des Schützenfestes verantwortlich. Er beruft mindestens einmal im Jahr eine Mitgliederversammlung ein. Weiterhin führt er nach Bedarf Vorstandssitzungen durch, auf denen anstehende Probleme gemeinsam beraten und gelöst werden.

Offiziersstab, Kränze-, Schieß- und Gildemeister nehmen bei Bedarf an den Vorstandssitzungen teil.

Der Präsident steht dem Vorstand vor.

Er vertritt den Verein gegenüber Dritten und übernimmt repräsentative Pflichten für den Verein. Bei Verhinderung des Präsidenten übernimmt der stellvertretende Präsident dessen Aufgaben. Der Schriftführer regelt alle schriftlichen und organisatorischen Aufgaben des Vereins. Er führt bei Versammlungen Protokoll. Der Kassierer ist für die Kassenführung verantwortlich. Er legt einmal im Jahr die Kasse zur Prüfung vor.

Die weiteren Vorstandsmitglieder unterstützen den Präsident, den Schriftführer und den Kassierer in allen vorkommenden Angelegenheiten. z.B. Pressewart, Kassenabrechnung, verantwortlich für die Königskette, usw.

  • 2.1 Der Offiziersstab besteht aus:
    • Oberst
    • Major
    • Adjutant
    • Fähnrich mit zwei Fahnenoffizieren,
    • Königsfahrer,
    • Hauptfeldwebel,
    • Offizier zur besonderen Verwendung / ZBV

Die Mitglieder des Offlziersstabes werden auf der Mitgliederversammlung von den aktiven Vereinsmitgliedern vorgeschlagen und per Handzeichen gewählt. Werden mehrere Personen für ein Amt vorgeschlagen, so muß geheim gewählt werden. Die Amtszeit beträgt 3 Jahre. Wiederwahl ist zulässig.

Aufgaben und Pflichten der Offiziere:

Der Offiziersstab sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für einen reibungslosen Ablauf des Schützenfestes.

Insbesondere ist er für die Aufstellung der Kompanie und einen geordneten Ablauf des Ausholens der Majestäten verantwortlich.

Der Oberst steht dem Offizierskorps und der Schützenkompanie vor. Seine Aufgabe ist es, auf dem Schützenfest die Kompanie zum Ausholen der Majestäten mit Throngefolge zu führen und anschließend die Parade vorzunehmen. Er leitet die verschiedenen Zeremonien. Er hat für die ordnungsgemäße Ausstattung des Offizierskorps zu sorgen. Hut, Handschuhe, Fliege, Jacke und weiße Hosen hat der Offizier auf eigene Kosten zu beschaffen; Degen, Schulterstücke, Kordel, und Federschmuck sind Eigentum des Vereins. Das Offizierskorps stellt zu offiziellen Anlässen (Beerdigungen, Kranzniederlegungen, Jubiläen, usw) eine Abordnung, die den Verein repräsentiert. Bei der Bestattung eines Vereinsmitgliedes nimmt die Fahnenabordnung teil.

§ 5 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet stets am zweiten Adventssonntag eines jeden Jahres statt.

Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der Präsident oder sein Stellvertreter. Eine Tagesordnung wird vom Vorstand aufgestellt und verlesen. Stimmberechtigt sind alle aktiven Vereinsmitglieder. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Vereinsmitglieder gefaßt

Die aktiven Mitglieder des Vereins beschließen auf der jährlich vom Vorstand einberufenen Mitgliederversammlung über alle wichtigen Dinge und Angelegenheiten des Vereins. Vorstand und Offiziere werden von der Mitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt.

Kränzemeister, Schießmeister und Schießmeisterstellvertreter werden von der Mitgliederversammlung auf 3 Jahre gewählt.

Drei Gildemeister, ein Verheirateter und zwei Junggesellen, werden jedes Jahr neu von der Mitgliederversammlung bestimmt.

Sie können dieses Amt nur ablehnen, wenn sie einen triftigen Grund für die Ablehnung benennen können.

Zwei Kassenprüfer werden jeweils für 2 Jahre gewählt, wobei jährlich im Wechsel ein Kassenprüfer zu wählen ist. Wiederwahl ist nicht zulässig. Obleute, z.B. für Sport, werden ebenfalls von der Mitgliederversammlung gewählt. Vogelträger ist derjenige, der als letzter vor der Mitgliederversammlung kirchlich geheiratet hat. Er hat die Aufgabe, beim Schützenfest den geschmückten Vogel der Kompanie voranzutragen. Sollte kein Kandidat zur Verfügung stehen, wird vom Vorstand ein Vereinsmitglied als Vogelträger bestimmt.

Die Mitgliederversammlung beschließt über den Ort und den Termin des Schützenfestes, femer beschließt sie über die Höhe des von jedem aktiven Mitglied jährlich zu zahlenden Beitrags und über Beitragsfreiheit bestimmter Gruppen. (z. Zt. Offiziere, Mitglieder unter 18 Jahre und über 65 Jahre, Grundwehr- und Zivildienstleistende, Schwerbehinderte. Aufgabe des Kränzemeisters ist dafür zu sorgen, daß zu festlichen Anlässen der Ort der Feierlichkeiten dem Anlaß entsprechend geschmückt wird. Aufgabe des Schießmeisters ist, verantwortlich dafür Sorge zu tragen, daß das Vogelschießen einen reibungslosen, ungefährlichen Verlauf nimmt. Insbesondere hat er alle erforderlichen amtlichen Genehmigungen und Abnahmen des Schießplatzes einzuholen. Ferner ist er für eine sichere und ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffen und Munition sowie der Holzgewehre der Kompanie verantwortlich.

Die Gildemeister sind zuständig für die Einladung der Vereinsmitglieder zu Festen, die der Verein veranstaltet. Sie kassieren den von der Mitgliederversammlung festgelegten Beitrag von den in Krommert wohnenden aktiven Vereinsmitgliedem. Bei Vereinsveranstaltungen, bei denen Eintritt erhoben wird, sichern die Gildemeister den Eingang und kassieren die Eintrittsgelder, wobei Sie von einem Vorstandsmitglied unterstützt werden.

Die Kassenprüfer prüfen jährlich einmal die vom Kassierer vorgelegten Bücher und Belege, und geben der Mitgliederversammlung über das Ergebnis Auskunft. Obleute sind für Unternehmungen einzelner Gruppen innerhalb des Vereins verantwortlich. z.B. bei Sportveranstaltungen das Aufstellen einer Mannschaft. Aktivitäten, die mit geldlichen Leistungen des Vereins verbunden sind, müssen vom Vorstand genehmigt werden.

 

§ 6 Vogelschießen

Der Verein veranstaltet alljährlich sein traditionelles Vogelschießen mit anschließender feierlicher Inthronisation des neuen Königspaares.

Teilnehmen am Vogelschießen kann jedes aktive Vereinsmitglied, sofern es das 18. Lebensjahr vollendet hat und mindestens eine zweijährige Vereinszugehörigkeit nachweisen kann. Ernsthafte Bewerber um die Königswürde müssen gegenüber Vorstand und Schießmeister versichern, daß Sie die Zusage eines passiven Vereinsmitglieds für das Amt der Schützenkönigin haben. Königin können alle passiven Vereinsmitglieder werden. Ausnahmen dieser Regelung bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.

König ist, wer den letzten Rest des Holzvogels von der Vogelstange herunterschießt. Die Entscheidung, ob der letzte Rest heruntergefallen ist liegt allein beim Schießmeister. Sollte der Schütze die Königswürde verweigern oder kann er keine Königin benennen, so ist gegen eine entsprechende Strafe (100 Liter Bier beim Festwirt an der Vogelstange) der Vogel wieder an seinen Platz zu bringen und im Vogelschießen fortzufahren. Sind keine Bewerber für das Vogelschießen vorhanden, so ist der Vorstand verpflichtet aus seinen Reihen einen König zu ermitteln.

Zur Inthronisation benennt der neue König seine Königin, zwei Ehrendamen und zwei Ehrenherren.

§ 7 Ehrenamt

Alle Ämter innerhalb des Vereins sind Ehrenämter. Kosten werden nicht vergütet. Für besonderen Aufwand, Uniform, Kleidung usw. gibt es nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Beschlußfassung durch den Vorstand eine geldliche Entschädigung. Für besondere Verdienste verleiht der Verein Ehrenplaketten und Ehrenurkunden. Nach 15 jähriger Ausübung eines Amtes innerhalb des Vereins wird eine Ehrenplakette verliehen. Nach 20 jähriger Ausübung eines Amtes innerhalb des Vereins wird ebenfalls eine Ehrenplakette verliehen.

Nach 25 jähriger Ausübung eines Amtes innerhalb des Vereins wird eine Ehrenurkunde mit einer Ehrenplakette verliehen. Für 60, 50, und 40jährige Mitgliedschaft im Verein wird eine Ehrennadel verliehen.